Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der freien Berufe, die:
Die Förderung beträgt für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro. Bei Unternehmen mit Energiekosten unter 10.000 Euro maximal 1.200 Euro.
Die Beratung ist nur förderfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt.
Sie möchten diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Wir regeln das für Sie und Ihr Unternehmen!
Preise:
nach Vereinbarung und Aufwand